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Mipa Zink-Alu-Spray 400ml Zinkstaubbeschichtung Korrosionsschutz Autolack

Produktinformationen "Mipa Zink-Alu-Spray 400ml Zinkstaubbeschichtung Korrosionsschutz Autolack"

Mipa Zink-Alu-Spray ist eine hochwertige Zinkstaubbeschichtung mit sehr hohem Korrosionsschutz für den Einsatz auf Stahl
und Eisenmetallen und eignet sich hervorragend zum normgerechten Ausbessern von feuerverzinkten Stahlteilen nach DIN
EN ISO 1461. Aufgrund des an die Feuerverzinkung angepassten Farbtons lassen sich die Reparaturstellen dabei optisch
sehr gut angleichen. Durch die Korrosionsschutzeigenschaften, die Mipa Zink-Alu-Spray bietet, ist die Beschichtung sehr
feuchtigkeitsbeständig und weist eine Korrosionsbeständigkeit bei Salzsprühnebelprüfung nach DIN EN ISO 9227 von > 450
Stunden auf. Mipa Zink-Alu-Spray ist zudem hochtemperaturbeständig bis 300 °C, ist punktschweißbar und bei Bedarf
überlackierbar. Einsetzbar im Innen- und Außenbereich.
   
 
GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: EUH066 - EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., EUH211 - EUH211: Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen., GHS02 - GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas, GHS07 - GHS07: Haut oder Augenreizung, GHS09 - GHS09: Umweltgefährlich, H222 - H222: Extrem entzündbares Aerosol., H229 - H229: Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten., H319 - H319: Verursacht schwere Augenreizung., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., P210 - P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen., P211 - P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen., P251 - P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung., P305+P351+P338 - P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen., P410+P412 - P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C / 122 °F aussetzen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.), P501 - P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)