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Produktinformationen "MIPA WBS 2K PU Fußbodensiegel 5 kg inkl. Härter"
Verwendungszweck:
Mipa WBS 2K-PU Fußbodensiegel ist ein wasserverdünnbarer, hoch abriebfester Zweikomponenten-Siegellack auf Polyurethanharzbasis mit ausgezeichneter UV-Beständigkeit zur Anwendung im Innenbereich. Optimal als Schlussbeschichtung für mit Mipa WBS 2K-EP Fußbodenfarbe beschichtete und Einstreu- oder Colorchips beflockte Oberflächen. Nicht auf Fußbodenflächen mit stehender Wasserbelastung einsetzen.
Eigenschaften:
- höchste Abriebfestigkeit, staplerbefahrbar
- sehr hohe Kratz- und Schlagfestigkeit
- hohe Fülle
- weichmacherbeständig
- ausgezeichnete UV-Beständigkeit
- beständig gegen verdünnte Säuren und Laugen, Wasser, Öle, Benzin, Tausalz.
Nicht für Dauerbelastung (Tanks, Auffangwannen)
GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: | EUH066 - EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., GHS02 - GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas, GHS07 - GHS07: Haut oder Augenreizung, H225 - H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar., H226 - H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar., H317 - H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen., H319 - H319: Verursacht schwere Augenreizung., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., H412 - H412: H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung., P210 - P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen., P261 - P261: P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden., P280 - P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen., P303+P361+P353 - P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen., P305+P351+P338 - P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen., P501 - P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |
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