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Produktnummer:
263010000
Produktinformationen "Mipa Rostversiegelung"
Mipa Rostversiegelung setzt in Rostschichten enthaltene Feuchtigkeit in Kohlendioxid um und entzieht so dem Rost
die Grundlage. Der Untergrund wird verfestigt und versiegelt. Loser Rost muss nur grob entfernt werden. Mipa
Rostversiegelung besitzt gutes Eindringvermögen auch in dicken Rostschichten. Stoppt auch Zinkkorrosion. Schon
kurz nach einem Auftrag sind die Rostschichten versiegelt und können mit Mipa 1K- oder 2K-Grundierungen oder
Mipa Spachteln überarbeitet werden. Haftung auf Eisen, Stahl, Aluminium und Zink.
GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: | EUH204 - EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., GHS02 - GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas, GHS07 - GHS07: Haut oder Augenreizung, GHS08 - GHS08: Menschlicher Oberkörper der durch eine Substanz angegriffen/verletzt wurde, GHS09 - GHS09: Umweltgefährlich, H226 - H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar., H304 - H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein., H315 - H315: Verursacht Hautreizungen., H317 - H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen., H319 - H319: Verursacht schwere Augenreizung., H335 - H335: Kann die Atemwege reizen., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., H373 - H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)., H411 - H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung., P301+P310 - P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen., P303+P361+P353 - P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen., P305+P351+P338 - P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen., P321 - P321: Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen), P331 - P331: Kein Erbrechen herbeiführen., P362+P364 - P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.) Und vor erneutem Tragen waschen. |
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