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Mipa Härterverdünnung für Kunstharz KH Decklacke

Produktinformationen "Mipa Härterverdünnung für Kunstharz KH Decklacke"

Mipa Härterverdünnung für KH-Lacke

Härter und Verdünner für Kunstharz-Decklacke für Trocknungstemperaturen von 20-80°C.

Die Mipa Härterverdünnung ist eine Härterkomponente für Kunstharzlacke zur Verbesserung der An- und Durchtrocknung und der Erhöhung des Glanzes bei niedrigen Temperaturen.

Lagerung: Im verschlossenen Originalgebinde ca. 12 Monate lagerfähig

Besondere Hinweise:

  • Nur für die professionelle Anwendung bestimmt.
  • Nicht zum Heißspritzen verwenden.
  • Trocknung bis 80 °C möglich.
  • Dieser Härter reagiert mit Feuchtigkeit.
  • Behälter sofort nach Materialentnahme verschließen.

Reinigung der Werkzeuge: Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Nitroverdünnung reinigen.

GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: EUH066 - EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., EUH204 - EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., GHS02 - GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas, GHS07 - GHS07: Haut oder Augenreizung, GHS08 - GHS08: Menschlicher Oberkörper der durch eine Substanz angegriffen/verletzt wurde, H226 - H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar., H304 - H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein., H317 - H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen., H335 - H335: Kann die Atemwege reizen., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., H412 - H412: H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung., P210 - P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen., P301+P310 - P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen., P303+P361+P353 - P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen., P321 - P321: Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen), P331 - P331: Kein Erbrechen herbeiführen., P362+P364 - P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.) Und vor erneutem Tragen waschen.
Gebindegröße: 1 Liter