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Produktinformationen "Mipa 4+1 Acrylfiller HS Füller Dickschichtfüller Autolack"
Mipa 4 + 1 Acrylfiller HS
Mipa 4+1 Acrylfiller HS ist ein füllstarker und sehr leicht schleifbarer Füller, der als Kompakt- oder Dickschichtfüller eingesetzt werden kann. In Kombination mit Mipa 2K-Reaktivzusatz VR ist zudem eine sehr schnelle „ExpressVerarbeitung“ bei Wärme- und Raumtemperaturtrocknung möglich. Daher ergeben sich sehr hohe Einsparpotenziale bezüglich Kabinenbelegung, Ofentrocknungszeiten sowie Arbeitszeiten. Auch das Füllern von Teilflächen (SpotRepair) ist ohne Nachsacken und Ränderbildung möglich. Eine weitere Einsatzmöglichkeit bei Einsatz von Mipa 2K-Reaktivzusatz VR stellt die Nass-in-Nass-Verarbeitung dar, bei der bereits nach einer sehr kurzen Zwischentrocknung von nur 10 Minuten bei Raumtemperatur überlackiert werden kann.
Ergiebigkeit: 5,0 - 6,0 m²/l (bei 50 - 80 µm TSD)
2K-HS-Füller, Verwendung als Schleiffüller
und Nass-in-Nass-Füller, verschiedene Farbtöne und Gebindegrößen
Härter: H 5, MS 10
Verdünnung: Mipa 2K-Verdünnung
hellgrau ca. RAL 7035 , dunkelgrau ca. RAL 7011, weiß, schwarz
GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: | EUH066 - EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., GHS02 - GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas, GHS09 - GHS09: Umweltgefährlich, H225 - H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar., H317 - H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., P210 - P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen., P261 - P261: P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden., P280 - P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen., P303+P361+P353 - P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen., P304+P340 - P304+P340: Bei Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen., P501 - P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |
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